Maklerprovision bei Immobilienkauf
Seit fünf Jahren gilt bei der Immobilienvermietung in Hinsicht auf die Maklercourtage das Bestellerprinzip, gemäß dem Sprichwort: Wer die Musik bestellt, muss sie auch bezahlen.
Beim Immobilienkauf dagegen herrscht Wildwuchs; in der Mehrzahl der Bundesländer wird die Provision zwischen Käufer und Verkäufer geteilt, in einigen können Verkäufer sie aber noch komplett auf die Käufer abwälzen.
Mitte Mai 2020 hat der Bundestag beschlossen, dass eine 50:50-Aufteilung künftig bundesweit vorgeschrieben werden soll. Eine Verbesserung gegenüber dem Status quo bedeutet das insbesondere für Käufer in Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen und einigen niedersächsischen Regionen.
Generell beträgt die Maklerprovision 7,14 Prozent des Kaufpreises. Etwas weniger wird in Hamburg (6,25 Prozent) sowie in Bremen, Hessen und Mecklenburg-Vorpommern (jeweils 5,95 Prozent) veranschlagt.
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