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Hausbau – wenn das Bodengutachten zur Stolperfalle wird

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Ein solches Gutachten enthält im wesentlichen Aussagen über Bodenpressungen, Bodenkennwerte, Gründungsmöglichkeiten und den zu erwartenden Bemessungsgrundwasserstand. Weiterhin gibt ein solches Gutachten Auskunft über die zu treffenden Abdichtungsmaßnahmen (gegen welchen Lastfall muss der Keller abgedichtet werden, zum Beispiel stauendes Sickerwasser, drückendes Wasser etc.). Ein Bodengutachten kann auch für die Beurteilung eventuell vorhandener Altlasten notwendig werden.

Laut Kaufvertrag war leider vorher eine Bodenprobe nicht gestattet. Nachdem aber die Ergebnisse vorlagen, kam die Ernüchterung. Der Boden musste bis auf 1,50 m Tiefe ausgehoben werden, da der Untergrund nur aus sogenanntem Schluff bestand. Schlussendlich überstiegen die zusätzlichen Kosten das Budget des Bauherren, zumal die Bodenplatte dadurch auch noch dicker gemacht werden musste. Auf den Bauherren kamen Mehrkosten in Höhe von 23.000 Euro hinzu für den Aushub und die An- und Abfuhr.

Wir haben hier im Rahmen des Eigentümer-Darlehens der Hanseatic Bank eine gute Nachfinanzierungsmöglichkeit geschaffen.

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