Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGB – Christoph Soetebeer GmbH
der Christoph Soetebeer GmbH, Mühlenweg 19, 21354 Bleckede
Geschäftsführer: Christoph Soetebeer
HRB 201354 AG Lüneburg
Durch Erteilung des Auftrages erklärt sich der Auftraggeber mit den nachstehenden Geschäftsbedingungen einverstanden:
1 Zustandekommen des Vertrages
(1) Ein Auftrag bedarf keiner Form, er kommt auch dadurch zustande, dass die Tätigkeit der Christoph Soetebeer GmbH in Anspruch genommen wird.
(2) Die Annahme der Maklerdienste oder der Angebotsangaben der Christoph Soetebeer GmbH sowie die Auswertung von gegebenen Nachweisen genügen zum Zustandekommen eines Maklervertrages zu diesen Geschäftsbedingungen.
2 Angebot und Angaben
(1) Das Immobilienangebot der Christoph Soetebeer GmbH und das von ihr erstellte Exposé ist aufgrund der vom Anbieter erteilten Auskünfte und Angaben gefertigt worden.
(2) Die Christoph Soetebeer GmbH überprüft nicht die vom Anbieter erhaltenen Informationen auf deren Richtigkeit, es sei denn, die Christoph Soetebeer GmbH wird gesondert mit der Einholung von Auskünften und der Überprüfung der Objektangaben beauftragt. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben kann die Christoph Soetebeer GmbH daher nicht übernehmen.
(3) Für Richtigkeit und Vollständigkeit der von dem Auftraggeber stammenden Angaben, mit denen die Christoph Soetebeer GmbH den Nachweis oder die Vermittlung betreibt, ist der Anbieter auch gegenüber Dritten verantwortlich.
(4) Das Immobilienangebot ist ausschließlich für den Angebotsempfänger bestimmt. Es ist vertraulich zu behandeln und darf nicht an Dritte weitergeben werden.
(5) Der Auftraggeber verpflichtet sich, sämtlichen Mitteilungen und Unterlagen streng vertraulich zu behandeln. Erlangt ein Dritter durch den Auftraggeber bzw. den Empfänger oder mit dessen Billigung Kenntnis von den Mitteilungen/ Unterlagen, oder auch nur der Adresse, und gelangt der Dritte dadurch zu einem Geschäftsabschluss oder sonstigem wirtschaftlichen Vorteil, hat der Auftraggeber die vereinbarte Maklergebühr an die Christoph Soetebeer GmbH zu bezahlen, ohne dass es eines Schadensnachweises bedarf.
(6) Vorbehaltlich deren Zustimmung, darf die Christoph Soetebeer GmbH auf Anfrage die Namen der jeweiligen Eigentümer bekannt geben.
3 Provision
(1) Entstehung des Provisionsanspruches:
Mit dem Abschluss eines durch Nachweis und/oder Vermittlung durch die Christoph Soetebeer GmbH zustande gekommenen Kauf-, Miet- oder sonstigen Vertrages, ist die angegebene Nachweis- bzw. Vermittlungsprovision am Tage des Vertragsabschlusses verdient, fällig und zahlbar.
(2) Bei Alleinaufträgen ist eine etwaige frühere Objektkenntnis des Auftraggebers (Interessenten) unbeachtlich. Der Auftraggeber hat daher auch in diesem Fall die entsprechende Provision gemäß diesen Geschäftsbedingungen zu entrichten.
(3) Sofern keine Provisionshöhe vereinbart ist, gelten folgende Provisionssätze:
A.) Bei Kaufverträgen:
Im Inland 3% (bei einem Objektwert unter EUR 51.130,00 beträgt die Mindestprovision EUR 1.534,00).
Im Ausland 3,9% (bei einem Objektwert unter EUR 51.130,00 beträgt die Mindestprovision EUR 1.994,00).
B.) Bei Miet-/Pachtverträgen jeweils bezogen auf die Bruttomiete abzüglich Energiekosten:
Im privaten Bereich zwei Monatsmieten; im gewerblichen Bereich drei Monatsmieten.
Im Übrigen gelten die ortsüblichen Provisionssätze.
(4) Der Provisionsberechnung wird stets der gesamte Wirtschaftswert des Vertrages unter Einschluss aller damit zusammenhängenden Nebenabreden zugrundegelegt. Mit der Provisionszahlung wird die jeweils gültige Mehrwertsteuer zusätzlich fällig (nicht bei Auslandsgeschäften).
(5) Gelingt dem Verkäufer eine Erhöhung des ursprünglichen oder durch die Christoph Soetebeer GmbH niedriger ausgehandelten Kaufpreises, so errechnet sich die vorgenannte prozentuale Vergütung aus dem letzten Kaufpreis.
(6) Der Provisionsanspruch besteht auch dann, wenn wenigstens ein demselben wirtschaftlichen Zweck dienendes Geschäft zustande kommt und dadurch der gleiche wirtschaftliche Erfolg erzielt wird. Dies gilt vor allem dann, wenn der Erwerb des nachgewiesenen Objektes in der Zwangsversteigerung erfolgt oder wenn z. B. anstatt mit dem Eigentümer mit dem Mieter ein Vertrag als Untermietvertrag geschlossen wird.
(7) Der volle Gebührenanspruch entsteht auch bei Mitverursachung der zustande gekommenen Verträge durch die Christoph Soetebeer GmbH.
(8) Dies gilt besonders für den Fall, wenn mit den von der Christoph Soetebeer GmbH nachgewiesenen Interessenten binnen einer Frist von drei Jahren nach Abschluss des ersten von der Christoph Soetebeer GmbH vermittelten Vertrages weitere Geschäfte abgeschlossen werden, die in einem wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem zuerst erteilten Auftrag oder den weiter erteilten Aufträgen stehen. Ein wirtschaftlicher Zusammenhang ist stets gegeben, wenn die durch die Christoph Soetebeer GmbH hergestellte Verbindung zu weiteren Verträgen führt, die nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gegenüber der Christoph Soetebeer GmbH provisionspflichtig sind.
(9) Der Anspruch entsteht auch dann, wenn der Geschäftsabschluss statt durch den Auftraggeber selbst ganz oder teilweise durch dessen Ehegatten oder nahe Verwandte oder Verschwägerte oder solche natürlichen oder juristischen Personen erfolgt, die zu ihm in gesellschaftsrechtlichen, vertraglichen oder wirtschaftlichen nahen Verhältnissen stehen.
(10) Der Provisionsanspruch bleibt dem Grunde und der Höhe nach bestehen, auch wenn ein Vertragsteil von dem vermittelten Vertrag aufgrund eines gesetzlichen Rechts zurücktritt, kündigt oder das vereinbarte Entgelt nach Vertragsabschluss mindert.
(11) Kommt bei Auslandsgeschäften ein nicht notarieller Vor- oder Hauptvertrag (Kaufversprechen oder Kaufvertrag) zustande, so ist die Provision bereits am Tage dieses Vertragsabschlusses zahlbar.
(12) Bei verbindlichen, notariellen Kauf- bzw. Verkaufsangeboten ist die volle Provision ebenfalls sofort fällig.
(13) Der Anspruch besteht auch dann, wenn die Mitursächlichkeit der Maklertätigkeit gegeben ist oder wenn der Vertragsabschluss erst nach Ablauf der Maklertätigkeit erfolgt. Übereinstimmung von Angebots- und Abschlussbedingungen ist nicht erforderlich.
4 Verhandlungen
(1) Verhandlungen mit potentiellen Erwerber erfolgen nach Beauftragung der Christoph Soetebeer GmbH grundsätzlich nur über diese. Eine direkte Kontaktaufnahme mit dem Vertragspartner (Eigentümer bzw. Interessent) darf nur mit Zustimmung der Christoph Soetebeer GmbH erfolgen.
(2) Bei Direktverhandlungen des Verkäufers mit dem Erwerber ist auf die Christoph Soetebeer GmbH Bezug zu nehmen und der zuständige Ansprechpartner der Christoph Soetebeer GmbH ist über das Ergebnis unverzüglich zu informieren.
(3) Kommt es durch die Direktverhandlung des Verkäufers mit dem Erwerber nach Beauftragung der Christoph Soetebeer GmbH zum Verkauf, ist der Provisionsanspruch der Christoph Soetebeer GmbH ebenfalls entstanden.
(4) Eine Innenbesichtigung darf nur im Einvernehmen mit der Christoph Soetebeer GmbH und der Anbieterseite vorgenommen werden.
(5) Der Auftraggeber ist verpflichtet der Christoph Soetebeer GmbH unverzüglich mitzuteilen, mit wem und zu welchen Konditionen der beabsichtigte Vertrag zustande kam. Der Christoph Soetebeer GmbH ist unmittelbar nach Vertragsabschluß eine Abschrift des Vertrages und aller sich darauf beziehenden Nebenabreden, soweit diese für die Berechnung und Fälligkeit der Maklergebühr von Bedeutung sind vorzulegen. Mündliche Vereinbarungen dieser Art sind der Christoph Soetebeer GmbH umgehend bekanntzugeben.
5 Grundbucheinsicht
Der Auftraggeber bevollmächtigt die Christoph Soetebeer GmbH sämtliche das Objekt betreffenden behördlichen Akten, einschließlich des Grundbuches samt Nebenakten einzusehen und Unterlagen und Auskünfte anzufordern. Die Bevollmächtigung gilt bis sechs Monate nach Beendigung des Auftragsverhältnisses.
6 Vorkenntnis
Falls dem Auftraggeber die durch die Christoph Soetebeer GmbH nachgewiesene oder vermittelte Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages bereits bekannt ist, muss er dies binnen einer Woche nach Erhalt, unter Beifügung des Nachweises, schriftlich zur Kenntnis bringen. Andernfalls kann sich der Auftraggeber auf eine solche Kenntnis nicht mehr berufen. Erfolgt keine Mitteilung, wird davon ausgegangen, dass keine Vorkenntnis vorliegt.
7 Haftung
(1) Die Christoph Soetebeer GmbH haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Christoph Soetebeer GmbH, ihrer Vertreter oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen.
(2) Die Christoph Soetebeer GmbH haftet unbeschränkt für schuldhaft verursachte Schäden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aufgrund sonstiger zwingender gesetzlicher Haftungsvorschriften. Die Christoph Soetebeer GmbH haftet darüber hinaus für solche Schäden, welche die Christoph Soetebeer GmbH in Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht verursacht hat; in diesen Fällen ist die Haftung jedoch der Höhe nach beschränkt auf den typischerweise voraussehbaren Schaden.
(3) Eine Gewähr für die durch die Christoph Soetebeer GmbH angebotenen Objekte und die Bonität der vermittelten Vertragspartner wird nicht übernommen. Da sich bei allen Angaben auf die Informationen Dritter gestützt werden muss, kann keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben übernommen werden. Die Angebote sind freibleibend, da keine Gewähr für einen eventuellen Zwischenverkauf übernommen werden kann.
(4) Jede weitere Haftung der Christoph Soetebeer GmbH ist ausgeschlossen.
(5) Bis auf Widerruf dürfen weitere Objektangebote zugesandt werden. Für alle zukünftig von der Christoph Soetebeer GmbH nachgewiesenen Objekte gelten die gleichen Bedingungen.
(6) Anderweitige Abmachungen erlangen nur durch schriftliche Bestätigung des Maklers Gültigkeit.
8 Gerichtsstand
Ist der Auftraggeber Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen, so ist für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten Lüneburg Gerichtsstand. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder nach Vertragsabschluss seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt, soweit im internationalen Gerichtsabkommen nichts anderes geregelt ist. Es gilt deutsches Recht.
9 Salvatorische Klausel
Soweit einzelne Bestimmungen unwirksam sein sollten, bleibt davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Etwaige unwirksame Bestimmungen werden durch diejenigen Regelungen ersetzt, die in gesetzlich zulässiger Weise dem von den Vertragsparteien mit dieser Bestimmung zum Ausdruck gebrachten Willen am nächsten kommen.
Stand 22.04.2008